Rotlichtverstöße werden typischerweise mit stationären Überwachungseinrichtungen an Am-pelanlagen erfasst, die auf der bereits bei den Geschwindigkeitsmessverfahren dargestellten Methode der Koaxialkabelmessung basieren. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die Fest-stellung wie lange die Lichtzeichenanlage bereits Rotlicht gezeigt hat, als das Fahrzeug die Messung ausgelöst hat. Bei einer Rotlichtdauer von über 1 Sekunde liegt ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot nach sich zieht.

Die Anlage löst zwei Messfotos aus, so dass neben der Geschwindigkeit auch die in den ge-schützten Bereich eingefahrene Strecke ermittelt werden kann. Auf der Rückseite der Licht-zeichenanlage strahlt diese im Feld des Rotlichts durch eine kleine Öffnung einen auf dem Messfoto erkennbaren weißen Lichtpunkt nach hinten ab, der dem Nachweis dient, dass das Rotlicht tatsächlich geleuchtet hat und nicht etwa die Lichtquelle ausgefallen war.

Anhaltspunkte für Fehler ergeben sich hierbei insbesondere aus einer Verschiebung der tat-sächlichen Rotlichtdauer, wenn das Sensorkabel nicht mit der Haltelinie übereinstimmt, son-dern nach dieser liegt. Je nach Fahrzeugstellung auf dem ersten Messfoto kann Anlaß zu einer Überprüfung durch einen Sachverständigen gegeben sein, ob eine Rückrechnung vorzunehmen ist, die eine ggf. kürzere Rotlichtzeit von mitunter weniger als 1 Sekunde ergeben kann.

Rotlichtverstöße können zudem in Form gezielter Überwachung durch Polizeibeamte ermittelt werden, wobei hier häufig fragwürdig ist, ob die dem Betroffenen vorgeworfene Überschreitung der Rotlichtdauer von bereits mehr als 1 Sekunde zweifelsfrei und ordnungsgemäß durch die Polizeibeamten festgestellt worden ist.