Die Liste der möglichen Verkehrsverstöße, die eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen können, ist lang. Denkbar sind als typische Verstöße neben vielen anderen zum Beispiel:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands
  • Rotlichtverstöße
  • Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • unerlaubtes Telefonieren während der Fahrt
  • Verstöße beim Halten und Parken
  • falsches Überholen
  • Missachtung einzelner Verkehrszeichen
  • Vorfahrtverletzungen
  • fehlerhafte Ausrüstung von Fahrzeugen
  • fehlerhafte oder unzulängliche Bereifung
  • unzureichende Sicherung der Ladung


Es handelt sich hierbei regelmäßig um Verstöße aus den Bereichen der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Darüber hinaus gibt es verschiedene bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten aus speziellen und häufig unbekannten Rechtsbereichen, die Berufskraftfahrern oder mit der entsprechenden Materie befassten Personen als Verfehlung vorgeworfen werden. Hier ist insbesondere an folgende Spezialgebiete zu denken:

  • Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften (nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), der Gefahrgutverordnung Straße /Schiene (GGVSE) sowie den speziellen Regelungen des ADR)

  • Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht für Lkw-Fahrer (bspw. Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, Nichtmitführen der vorgeschriebenen Schaublätter und sonstigen Papiere nach
    dem Fahrpersonalgesetz, der Fahrpersonalverordnung sowie einschlägigen EG-Richtlinien)

  • Verstöße gegen Bestimmungen aus Regelungen über das Mess- und Eichwesen, bspw. bei Wiegeeinrichtungen oder Tankfahrzeugen etc.

Gerade auch in diesen speziellen Bereichen bieten wir Ihnen eine qualifizierte Beratung, da RA Heinrichs regelmäßig Mandanten aus entsprechenden Bereichen vertritt, somit über Erfahrung auch auf diesen Gebieten verfügt und zudem an Schulungen und Fortbildungen zum Gefahrgutrecht teilnimmt bzw. selbst als Dozent in der Schulung von Kollegen zu Fachanwälten für Verkehrsrecht tätig ist.