Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die derzeit typischen Messverfahren vor, die zur Verkehrs- überwachung und Feststellung von Verkehrsverstößen eingesetzt werden. Sie finden jeweils erste Hinweise, die möglicherweise auf Fehlerquellen und zu beachtende Punkte hindeuten können.
Bei allen Messverfahren ist jeweils zwingende Voraussetzung für eine darauf beruhende rechtlich verwertbare Feststellung einer Ordnungswidrigkeit, dass die Geräte zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht waren. Zudem ist darauf zu achten, dass die Geräte entsprechend den Erfordernissen Ihrer Zulassung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) und nach den Vorgaben der jeweiligen Bedienungsanleitung der Hersteller betrieben und eingesetzt werden. Nur dann handelt es sich um sogenannte standardisierte Messverfahren, auf die eine Ahndung von Verkehrsverstößen gestützt werden kann. Zudem werden zur Korrektur eventueller Fehler festgelegte Toleranzabzüge vorgenommen, die jeweils systembedingte Fehlergrenzen abdecken sollen.