Die Liste der möglichen Verkehrsverstöße, die eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen können, ist lang. Denkbar sind als typische Verstöße neben vielen anderen zum Beispiel:
Es handelt sich hierbei regelmäßig um Verstöße aus den Bereichen der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Darüber hinaus gibt es verschiedene bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten aus speziellen und häufig unbekannten Rechtsbereichen, die Berufskraftfahrern oder mit der entsprechenden Materie befassten Personen als Verfehlung vorgeworfen werden. Hier ist insbesondere an folgende Spezialgebiete zu denken:
Gerade auch in diesen speziellen Bereichen bieten wir Ihnen eine qualifizierte Beratung, da RA Heinrichs regelmäßig Mandanten aus entsprechenden Bereichen vertritt, somit über Erfahrung auch auf diesen Gebieten verfügt und zudem an Schulungen und Fortbildungen zum Gefahrgutrecht teilnimmt bzw. selbst als Dozent in der Schulung von Kollegen zu Fachanwälten für Verkehrsrecht tätig ist.